Wir

Wir

Wir

Wir

bündeln

bündeln

bündeln

bündeln

Anleger

Anleger

Anleger

Anleger

der

der

der

der

One

One

One

One

Group

Group

Group

Group

Maier

Maier

Maier

Maier

April 2024

April 2024

April 2024

April 2024

AT/DE

AT/DE

AT/DE

AT/DE

Die One Group wurde im Jahr 2020 von der Soravia  übernommen. Die Anleger erhielten damit Zugriff auf eine eindrucksvolle Projektpipeline mit einem Volumen von 3,3 Milliarden Euro, so die Soravia.

Investoren der One Group zeichneten nachrangige Namensschuldverschreibungen mit jährlich rund 6 % Zinsen. Die One Group verlieh das Geld der Anleger an Pooling-Gesellschaften, von wo es seitens Soravia an mehr als 40 Projekte des Baukonzern Soravia verteilt wurde.

Rund 11.000 Anleger haben im Januar 2024 keine Auszahlungen für das 4. Quartal 2023 erhalten. Maier und die auf den Kapitalmarkt spezialisierte Anwaltskanzlei Mattil aus München geben betroffenen Anlegern die Möglichkeit, die Anlegergemeinschaft grenzüberschreitend optimal zu vertreten. 

In die Vermögensanlagen der ONE GROUP haben 11.000 Anleger 409 Millionen Euro investiert. Die ONE Group gehört zur österreichischen SORAVIA Holding mit Sitz in Wien. Anleger, die in Namensschuldverschreibungen der ProReal-Serie investiert haben, erhalten seit Januar 2024 die Nachricht, dass die Zinszahlungen für 4 der 25 Anlageprodukte ausgesetzt werden.  

Derzeit werden für die folgenden Anlageprodukte die Zinszahlungen ausgesetzt:

  • ProReal Deutschland 7

  • ProReal Deutschland 8 

  • ProReal Europa 9

  • ProReal Europa 10

Die ProReal 7 veröffentlichte gemäß § 11 a VermAnlG eine adhoc Mitteilung, wonach sie „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich“ ab 01.07.2024 gegenüber den Anlegern mit den Zinszahlungen in Verzug sein wird. Dieselben Alarmmeldungen folgten von weiteren ProReal Gesellschaften.

Des Weiteren wurde für die folgenden Anlageprodukte ein Vertriebsstopp verfügt: 

  • ProReal Deutschland 7 - Exklusives Nachfolgeangebot

  • ProReal Private 10

  • ProReal Private 11

  • ProReal Secur 3

  • ProReal Secur 4

Als Gründe für diese Vorgehensweise hat die ONE GROUP mitgeteilt, dass die «anspruchsvolle Marktsituation» und die gestiegenen Kosten für Fremdkapital dies notwendig gemacht habe. Es soll geprüft werden, ob bestimmte Vermögenswerte vorzeitig veräussert werden („Notverkäufe“). Zeitlich stehen diese aktuell nachteiligen Entwicklungen für die Anleger in Zusammenhang mit einem nicht durchgeführten Kauf eines Münchner Betriebsgebäudes der Allianz. Dieses Gebäude wollte die SORAVIA VRG 1 GmbH zu einem Preis von rund 93 Millionen Euro erwerben. Der Deal soll letzten Endes an einer fehlenden Finanzierung gescheitert sein. 
  
Mittlerweile hat bereits eine Tochtergesellschaft der SORAVIA-Gruppe, die SC Finance Four GmbH, beim Amtsgericht in Offenbach einen Insolvenzantrag (in Eigenverwaltung) gestellt.  Die SC Finance Four hat Anlagegelder über Namensschuldverschreibungen in Höhe von 278 Millionen Euro in Immobilienprojekte investiert. Die betroffenen Namensschuldverschreibungen wurden über die ProReal Europa 9 und 10 eingesammelt.  

Die One Group GmbH ist zugleich Gesellschafterin der One Consulting GmbH, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist. Die One Group GmbH ist an folgenden Unternehmen mittelbar oder unmittelbar beteiligt, die mit der Emittentin und zugleich Anbieterin nach § 271 des HGB in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind:

  • One Capital Emissionshaus GmbH

  • One Consulting GmbH

  • One Secora GmbH

  • One Komplementär 2 GmbH

  • ProReal Deutschlandfonds 4 GmbH & Co. KG

  • Geschlossene INV KG

  • ProReal Deutschland 7 GmbH

  • ProReal Deutschland 8 GmbH

  • ProReal Europa 9 GmbH

  • ProReal Europa 10 GmbH

  • ProReal Europa 11 GmbH

  • ProReal Private 1 GmbH

  • ProReal Private 2 GmbH

  • ProReal Private 3 GmbH

  • ProReal Private 4 GmbH

  • ProReal Secur 1 GmbH

  • ProReal Secur 2 GmbH

  • ProReal Anlegerservice

Die Kanzlei Maier & Mattil vertreten bereits Anleger der verschiedenen ProReal Gesellschaften und berät sie hinsichtlich der weiteren erforderlichen und notwendigen Maßnahmen.

Veröffentlichungen nach §11a Abs. 1 VermAnlG – BaFin-Warnhinweise

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Vervollständigen sie folgende Angaben in unserem unverbindlichem Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Vervollständigen sie folgende Angaben in unserem unverbindlichem Kontaktformular und wir melden uns bei Ihnen.